Im Freizeit- und Naherholungsgebiet Wietzepark gelegen, bietet der Hufeisensee ein reichhaltiges Angebot zur aktiven, sportlichen Freizeitgestaltung.
Der Hufeisensee liegt im Freizeit- und Naherholungsgebiet Wietzepark. Dieser bietet ein reichhaltiges Angebot zur aktiven, sportlichen Freizeitgestaltung. Aber man kann auch einfach nur die Seele baumeln lassen und hier neue Energie für den Alltag tanken. Besonders reizvoll ist der Gegensatz zwischen den naturbelassenen und den von Gartenarchitekten gestalteten Parkteilen. Der jüngste Badesee der Region wurde erst 2005 freigegeben.
Infrastruktur
Wasserbereich: zwei ausgewiesene Badebuchten mit Sandstrand am Südufer des 11,7 Hektar großen Sees
Ausstattung: WC, weitläufige Liegewiese, Sandstrand, Tische mit Bänken
Gastronomie: Gastronomie „Seehaus“, Servicegebäude mit Toiletten und DLRG-Station
Wissenswertes rund um Badeaufsicht, Wasserfahrzeuge und mehr
Die DLRG wacht an den Wochenenden während der Badesaison; Parkplätze
Anfahrtskizze Hufeisensee
Infoprofil Hufeisensee
Der Baggersee hat keine Zu- oder Abflüsse und ist grundwasserdurchströmt. Der See entstand im Zuge des Kiesabbaus, in dem bis 2014 weiterhin außerhalb der Saison Kies abgebaut wird. Die Umgebung des Sees ist landwirtschaftlich durch Äcker und Wiesen geprägt.
Der Fachbereich Gesundheit als zuständige Behörde führt regelmäßige Untersuchungen des Badegewässers an der Badestelle durch. Vor Saisonbeginn wird die erste Badegewässerprobe genommen. Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September wird einmal im Monat beprobt. Das Wasser wird auf die Indikatorbakterien Escherichia coli und intestinale Enterokokken untersucht. Diese Ergebnisse werden unter anderem hier und im Badegewässerportal des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes veröffentlicht.
Erlangt die Behörde Kenntnis über das Auftreten der Massenvermehrung von Blaualgen, erfolgt eine Untersuchung des Wassers auf Blaualgen und gegebenenfalls eine offizielle Warnung vor akutem Auftreten von Blaualgen. Werden giftbildende Blaualgen in großen Mengen festgestellt, wird ein Badeverbot ausgesprochen und vor Ort sowie im Internet veröffentlicht.