Gemeinsamer Geh- und Radweg, getrennter Geh- und Radweg
Fußgängerinnen und -gänger und Radfahrende benutzen in vielen Fällen gemeinsam den Bürgersteig. Dabei sind drei Varianten zu unterscheiden:
Geh- und Radweg sind getrennt, jeder bleibt auf seiner Seite des Bürgersteigs. Für Radfahrende besteht eine Benutzungspflicht. |
![]() Schild: Rad- und Gehweg getrennt |
Gemeinsamer Geh- und Radweg: Beide nutzen gleichberechtigt denselben Weg. Oberstes Gebot ist gegenseitige Rücksichtnahme. Für Radfahrende besteht eine Benutzungspflicht. |
![]() Schild: Gemeinsamer Fuß- und Radweg |
Bei einem Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr teilen sich Fußgänger und Radfahrer die Wege. Den Radfahrerinnen und Radfahrern ist jedoch überlassen, ob sie Gehweg oder Straße nutzen. |
![]() Gehweg mit Radverkehr frei |