Auf Fahrradstraßen hat der Radverkehr Vorfahrt, das heißt: Andere Fahrzeuge dürfen diese nur benutzen, wenn das entsprechend ausgeschildert ist.
Radfahrende dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Radfahrende dürfen hier nebeneinander fahren.
Fahrradfahrende Kinder unter zehn Jahren, Fußgänger*innen und Inline-Skater*innen müssen, wenn vorhanden, den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen.