Fahrradstraßen

Auf Fahrradstraßen hat der Radverkehr Vorfahrt, das heißt: Andere Fahrzeuge dürfen diese nur benutzen, wenn das entsprechend ausgeschildert ist.

Radfahrende dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Radfahrende dürfen hier nebeneinander fahren.

Fahrradfahrende Kinder unter zehn Jahren, Fußgänger*innen und Inline-Skater*innen müssen, wenn vorhanden, den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen.

Zuletzt aktualisiert: 12.11.2024