Radfahrstreifen sind an einer dicken, durchgezogenen Linie und einem Fahrradpiktogramm auf der Fahrbahn zu erkennen.
Voraussetzung ist, dass die Straße breit genug für die Fahrbahn für Autos und für den Radfahrstreifen ist.
Radfahrende sind grundsätzlich verpflichtet, sie zu nutzen und fahren nach den Signalen für den Autoverkehr, sofern keine eigene Fahrradampel vorhanden ist.
Autos dürfen auf dem Radfahrstreifen weder fahren noch halten oder parken.
Für Kinder gilt:
Bis einschließlich 8 Jahre müssen sie auf dem Gehweg fahren, bis 10 Jahre dürfen sie es - auf wenn sich auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen befindet. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen.