Schutzstreifen

Gekennzeichnet durch gestrichelte Linie am rechten Fahrbahnrand, oft rot eingefärbt und mit Fahrradpiktogramm.

Was ist ein Fahrradschutzstreifen?

Ein sogenannter Schutzstreifen verläuft am rechten Fahrbahnrand. Er ist erkennbar durch gestrichelte Linien auf der Fahrbahn und das Fahrrad-Piktogramm, in der Region Hannover oft noch in Kombination mit einem Richtungspfeil welcher verdeutlicht, dass der Schutzstreifen nur in Fahrtrichtung befahren werden darf.

Darüber hinaus wird der Schutzstreifen in der Region Hannover zunehmend rot eingefärbt, das ist aber nicht zwingend erforderlich. Er hat in der Regel eine Breite von 125 bis 150 Zentimetern. Der Schutzstreifen markiert einen sicheren Bereich auf der Straße für Radfahrerinnen und Radfahrer.

Achtung, die Schutzstreifen sind nicht zu verwechseln mit den Radfahrstreifen, die ebenfalls auf der Fahrbahn verlaufen, aber eine dicke durchgezogene Linie haben.

Wann kommen Schutzstreifen zum Einsatz?

Fahrradschutzstreifen findet man innerhalb von Ortschaften mit mittlerem Verkehrsaufkommen. Er kommt zum Einsatz, wenn der Platz für einen Radfahrstreifen oder einen Radweg nicht reicht oder aufgrund der Verkehrsbelastung nicht erforderlich sind.

Im Gegensatz zum klassischen abgetrennten Radweg stellt der Schutzstreifen sicher, dass andere Verkehrsteilnehmende die Person auf dem Rad gut im Blickfeld haben. Der Schutzstreifen gilt daher bei Expertinnen und Experten bei den genannten Randbedingungen als sicherer.

Welche Regeln gelten für Radfahrende, wenn es Schutzstreifen gibt?

Verläuft der Schutzstreifen nur auf einer Seite der Fahrbahn, wird er dennoch nur in Fahrtrichtung genutzt. Auf der gegenüberliegenden Seite gelten die dort ausgeschilderten Regeln, für gewöhnlich fahren Radfahrerinnen und Radfahrer dann im Mischverkehr direkt auf der Straße. Ist der angrenzende Fußweg (mit oder ohne Schutzstreifen auf der Fahrbahn) für den Radverkehr freigegeben, darf dieser von Radfahrenden in Schrittgeschwindigkeit befahren werden.

An (Ampel-)Kreuzungen sind an den Schutzstreifen oft extra Haltelinien oder sogar aufgeweitete Radaufstellflächen aufgebracht, damit Radfahrende im Blickfeld von Autofahrerinnen und Autofahrern sind. So gibt es keinen "Toten Winkel". Die Ampelsignale gelten für Auto- und Radfahrende, sofern es keine separate Fahrradampel gibt.

Für Kinder gilt: 

Bis einschließlich 8 Jahre müssen sie auf dem Gehweg fahren, bis 10 Jahre dürfen sie es - auf wenn sich auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen befindet. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen.

Welche Regeln gelten für Kraftfahrzeuge?

Autos fahren grundsätzlich neben dem Schutzstreifen, nicht auf dem Streifen. Nur in Ausnahmefällen dürfen Autos auf den Schutzstreifen fahren, um zum Beispiel einem größeren entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen. Auch hier gilt: Radfahrende nicht gefährden.

Beim Überholen ist auch mit Schutzstreifen ein Abstand von 1,50 m zum Radfahrenden auf dem Schutzstreifen einzuhalten. Das bedeutet, dass bei Gegenverkehr ein Überholen normalerweise nicht möglich ist.

Die Fahrbahnbreiten ohne den Schutzstreifen sind darauf ausgelegt, dass sich zwei Pkw begegnen können. Parken und Halten ist auf den Schutzstreifen verboten.

Piktogrammketten

Für Radfahrerinnen und Radfahrer besteht keine Benutzungspflicht von Gehwegen, auf wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind.

Piktogrammketten auf der Straße verdeutlichen dem Kraftfahrzeugverkehr, dass auf der Straße auch Rad gefahren werden darf. So werden Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden minimiert.

Auswirkungen auf die Benutzung der Straße durch den Kraftfahrzeugverkehr ergeben sich dadurch nicht.

Zuletzt aktualisiert: 12.11.2024