Die städtischen Schwimmbäder sind seit November 2020 aufgrund gesetzlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geschlossen. Der Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement hat ein Konzept erarbeitet, um den Hannoveraner*innen zumindest ein eingeschränktes Schwimmangebot machen zu können.
Demnach ist es möglich, im Lister Bad und im Ricklinger Bad "Individualsport im Freibad" durchzuführen. Allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushaltes kann eine 50-Meter-Bahn, ein halbes Nichtschwimmerbecken oder ein halbes Sprungbecken für eine Stunde angemietet werden. Um die Abstandsregeln einhalten zu können, werden nur jeweils vier der acht Bahnen in den 50-Meter-Becken vermietet. Wichtig: Es fällt nur der reguläre Eintrittspreis an.
Konstanze Beckedorf, die zuständige Dezernentin für Sport und Kultur: "Uns war es besonders wichtig ein solches Angebot zu normalen Konditionen machen zu können. Es ist sicher noch nicht der gewohnte Sommer-Schwimmspaß mit allen Facetten, aber wir verstehen dies als positives Signal und wollen mit Kreativität den Umständen trotzen."
Regeln und Vorgaben für den Freibadbesuch
Die Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen, es sind nur die Toiletten geöffnet. Die Badegäste müssen sich am Schwimmbecken oder auf dem Gelände umziehen. Dafür haben sie nach Ende der Schwimmzeit zehn Minuten Zeit. Die Wegeführung wird analog zur Freibadöffnung 2020 erfolgen, um eine Begegnung der ankommenden und das Bad verlassenden Badegäste zu vermeiden.
Die Einhaltung der notwendigen Abstände außerhalb der Schwimmbecken wird durch Wegeführung sowie das Personal sichergestellt. Bis zum Umkleideplatz müssen die Besucher*innen Mund-Nase-Bedeckungen tragen.
Anmeldung via Telefon
Die Anmeldung für Schwimmzeiten findet im jeweiligen Bad statt und zwar telefonisch von Montag bis Sonntag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr. Um möglichst vielen Personen eine Nutzung zu ermöglichen, können keine Doppelstunden gebucht werden. Die Buchung ist drei Tage im Voraus möglich. Für das Lister Bad kann unter der Rufnummer 0511/168-48265 und für das Ricklinger Bad unter 0511/168-33563 gebucht werden.
Die Kontaktdaten werden schriftlich festgehalten, damit eine Übermittlung an die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständige Behörde möglich wäre. Die schriftlichen Kontaktdaten werden nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Wochen automatisch vernichtet. Die Datenerfassung dient nur dem Zweck der Kontaktnachverfolgung bei einem Covid-19-Verdacht.
Zeitfenster Lister Bad
(Einlass immer 5 Minuten zuvor)
Montag bis Freitag | Samstag, Sonntag und an Feiertagen |
---|
6 bis 7 Uhr | 8 bis 9 Uhr |
7:15 bis 8:15 Uhr | 9:15 bis 10:15 Uhr |
8:30 bis 9:30 Uhr | 10:30 bis 11:30 Uhr |
9:45 bis 10:45 Uhr | 11:45 bis 12:45 Uhr |
11 bis 12 Uhr | 13 bis 14 Uhr |
12:15 bis 13:15 Uhr | 14:15 bis 15:15 Uhr |
13:30 bis 14:30 Uhr | 15:30 bis 16:30 Uhr |
14:45 bis 15:45 Uhr | 16:45 bis 17:45 Uhr |
16 bis 17 Uhr | 18 bis 19 Uhr |
17:15 bis 18:15 Uhr (Mo, Mi, Fr) | 19:15 bis 20:15 Uhr |
18:30 bis 19:30 Uhr (Mo, Mi, Fr) | |
19:45 bis 20:45 Uhr (Mo, Mi, Fr) | |
Dienstags und donnerstags wird das Bad ab 17:15 Uhr den Schwimmvereinen zur Verfügung gestellt.
Zeitfenster Ricklinger Bad
(Einlass immer 5 Minuten zuvor)
Montag bis Freitag | Samstag, Sonntag und an Feiertagen |
---|
6 bis 7 Uhr | 8 bis 9 Uhr |
7:15 bis 8:15 Uhr | 9:15 bis 10:15 Uhr |
8:30 bis 9:30 Uhr | 10:30 bis 11:30 Uhr |
9:45 bis 10:45 Uhr | 11:45 bis 12:45 Uhr |
11 bis 12 Uhr | 13 bis 14 Uhr |
12:15 bis 13:15 Uhr | 14:15 bis 15:15 Uhr |
13:30 bis 14:30 Uhr | 15:30 bis 16:30 Uhr |
14:45 bis 15:45 Uhr | 16:45 bis 17:45 Uhr |
16 bis 17 Uhr | 18 bis 19 Uhr |
17:15 bis 18:15 Uhr (Di, Do, Fr) | 19:15 bis 20:15 Uhr |
18:30 bis 19:30 Uhr (Di, Do, Fr) | |
19:45 bis 20:45 Uhr (Di, Do, Fr) | |
Montags und mittwochs wird das Bad ab 17:15 Uhr den Schwimmvereinen zur Verfügung gestellt.
Vierwöchige Erprobungsphase
Es läuft zunächst eine vierwöchige Erprobungsphase. Die Erfahrungen werden laufend ausgewertet, so dass bei positivem Verlauf auch die anderen städtischen Freibäder nach diesem Konzept geöffnet werden können, sofern bis dahin keine umfangreichere Öffnung möglich ist.